Die Ämter für Bau- und Kunstpflege sind dem Landeskirchenamt unmittelbar angegliederte Dienststellen. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Ämter obliegt der Abteilung 8 Immobilienwirtschaft und Umweltschutz unter Leitung von Oberlandeskirchenrat Schmidt, die Fachaufsicht und Koordination dem Referat 83 unter Leitung des Landeskirchlichen Baudirektors Lemke. Dem Referat 83 ist auch das Kunstreferat der Landeskirche zugeordnet. Das Kunstreferat unterstützt die Ämter in Fragen der Wartung, Konservierung und Restaurierung von Kunstobjekten und der Umgestaltung von Innenräumen.
Die Ämter für Bau- und Kunstpflege beraten die kirchlichen Körperschaften in Angelegenheiten der Bau-, Kunst- und Denkmalpflege und betreuen Baumaßnahmen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.